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Stadtbetrieb Volkshochschule Euskirchen

Altes Rathaus, Baumstraße 2, 53879 Euskirchen, Tel.: (02251) 65074-22/23, Fax: (02251) 65074-30

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Senioren-aktiv EU-Integrativ

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
(Stand September 2005)

Allgemeines
Aufgaben und Geschäftszeiten
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Vertragsabschluss
Vertragspartner
Teilnehmerentgelte / Fahrtkosten
Ermäßigung/Rückzahlung von Teilnehmerentgelten
Organisatorische Änderungen
Hausordnung und Veranstaltungsorte
Rücktritt und Kündigung durch die VHS
Kündigung und Widerruf durch die TN
Schadenersatzansprüche
Haftung
Hinweis gem. § 10 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW
Schlussbestimmungen

1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote des Stadtbetriebes Volkshochschule Euskirchen, nachstehend VHS genannt, auch für solche, die mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung durchgeführt werden.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
(3) In den Regelungen dieser AGB wird der/die Anmeldende als Teilnehmern (TN) bezeichnet. Dies geschieht lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für weibliche und männliche Beteiligte sowie für juristische Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Nutzung der Angebote der VHS-Homepage). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

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2. Aufgaben und Geschäftszeiten
(1) Der Stadtbetrieb Volkshochschule Euskirchen im zentralen Lernort im Alten Rathaus in Euskirchen, Baumstraße 2, nimmt seine Pflichtaufgabe als der kommunale Weiterbildungsträger für die Einwohner der Städte Euskirchen und Bad Münstereifel wahr.
Die Angebote dienen der persönlichen Orientierung, der beruflichen Qualifizierung sowie der politischen, kulturellen und gesundheitlichen Bildung. Sie sollen bei der Erweiterung des individuellen Horizonts, der Entfaltung kreativer Potentiale, der Entwicklung sozialer und persönlicher Kompetenzen sowie der Förderung und Erhaltung der Gesundheit unterstützen und helfen.

(2) In zunehmendem Maße werden Veranstaltungen durchgeführt, die der beruflichen Orientierung und Qualifizierung dienen. Eingeschlossen darin sind große Teile der Sprachkurse, bei denen international anerkannte Zertifikate erreicht werden können, der gesamte Bereich der EDV- und IT-Weiterbildung. In Absprache mit interessierten Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände werden Schulungen je nach deren jeweiligen Bedürfnissen angeboten und durchgeführt.

(3) Geschäftszeiten der VHS sind:
Mo - Mi
Do
Fr
 8.30 - 16.00 Uhr
 8.30 - 17.30 Uhr
 8.30 - 12.30 Uhr 
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3. Teilnahmebedingungen
(1) Die VHS bietet Veranstaltungen für Erwachsene an, d.h. die Veranstaltungen der VHS stehen nach dem Weiterbildungsgesetz für das Land NW allen Weiterbildungsinteressierten offen, die die erste Schulpflichtphase absolviert haben. Bei abschlussbezogenen und aufbauenden Lehrgängen wird die Teilnahme von bestimmten Vorkenntnissen abhängig gemacht.
(2) Eine erfolgreiche Teilnahme setzt regelmäßigen Besuch des Unterrichts, aktive Mitarbeit und die Bereitschaft zur Vor- und Nachbereitung voraus. Auf Wunsch kann nach Abschluss eines Kurses eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme (ohne Leistungsbewertung) ausgestellt werden.

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4. Anmeldung
Für den Besuch entgeltpflichtiger Veranstaltungen (Kurse, Seminare,Tagesfahrten etc.) ist die vorherige Anmeldung bei der VHS-Geschäftsstelle erforderlich.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Anmeldung sind:

  1. Schriftliche Anmeldung unter postalischer Anschrift an die VHS durch die farbige Teilnehmerkarte, die auf der Geschäftsstelle bereit gehalten wird bzw. im Semesterheft in zweifacher Ausfertigung enthalten ist.
  2. Anmeldung über die Fax-Verbindung 02251.6507430,
  3. Online-Buchung auf der Homepage http://www.vhs-eu.de,
  4. Per E-Mail „info@vhs-eu.de“ und
  5. die persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle des Stadtbetriebes Volkshochschule Euskirchen, Baumstraße 2, 53879 Euskirchen, Zimmer 108 oder 109 im I. Obergeschoss.
Eine Anmeldung wird durch die VHS nicht bestätigt. Der Teilnehmer kann die gewünschte Veranstaltung besuchen, sofern er keine andere Mitteilung erhält.

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5. Vertragsabschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Der TN ist an seine Anmeldung gebunden (verbindliches Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) durch die Anmeldung zustande. Die Anmeldungen werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Eine Anmeldung wird durch die VHS nicht bestätigt. Der TN kann die gewünschte Veranstaltung besuchen, sofern er keine andere Mitteilung erhält.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlußtermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

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6. Vertragspartner
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und der TN begründet. Der TN kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person abtreten, wenn er selbst an einer Teilnahme gehindert ist. Diese Person ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des TN bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(3) Die VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist der TN verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer von der VHS bevollmächtigten Person auszuweisen. Geschieht das nicht, kann der TN von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

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7. Teilnehmerentgelte / Fahrtkosten
(1) Die VHS erhebt - falls nicht anders angegeben - für Kurse, Seminare, Exkursionen/Tagesfahrten und andere Veranstaltungen Entgelte gemäß der Entgeltordnung. Die Entgelte ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm, Aushang etc.).
(2) Die Entgelte werden bei der Anmeldung fällig und in der Regel mindestens zwei Wochen vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn im Wege des Lastschriftverfahrens abgebucht. Bei Reisen und in Sonderfällen werden Rechnungen ausgestellt.
(3) Ist nachweislich kein Zahlungseingang zu verzeichnen, so erfolgt eine erste und bei fortgesetztem Zahlungsverzug eine zweite Mahnung. Wird auch innerhalb der zweiten Mahnfrist der Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen, so erfolgt die weitere Bearbeitung durch einen Vollziehungsbeamten der Stadt Euskirchen.
(4) Teilnehmerfahrtkosten zu den Kursen werden von der VHS nicht erstattet.

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8. Ermäßigung/Rückzahlung von Teilnehmerentgelten
(1) Inhabern des Euskirchenpasses, Grundwehr- und Zivildienstleistenden sowie Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studenten wird das Entgelt für Kurse der Stadt-VHS bei Vorlage des entsprechenden Nachweises um die Hälfte ermäßigt. Bei Exkursionen und Reisen kann keine Ermäßigung gewährt werden. Nachträglich können Entgelte nicht ermäßigt werden.
(2) Eine Anmeldung mit Antrag auf Ermäßigung ist online nicht möglich.
(3) Teilnehmerentgelte werden in voller Höhe rückerstattet, wenn ein Kurs nicht durchgeführt wird. Ansonsten wird das Teilnehmerentgelt nur dann erstattet, wenn TN sich bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle abmeldet (Posteingang). Für Veranstaltungen gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) und telc-Prüfungen gilt eine Abmeldefrist von 5 Wochen. Bei fristgerechter Abmeldung (s.o.) wird das Teilnehmerentgelt abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von sieben Euro erstattet.
Außerdem steht es dem TN - ohne Einhaltung von Fristen - frei, eine(n) Ersatz-TN zu stellen, um ein gebuchtes Volkshochschulangebot wahrzunehmen (siehe Ziffer 5.1). Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist bei Sonderkursen (z.B. Kurse, die über den Europäischen Sozialfond oder über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderdert werden) nicht möglich.
(4) Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung, unregelmäßiger Unterrichtsbesuch oder Abbruch der Teilnahme entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

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9. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, daß eine Veranstaltung durch eine(n) bestimmte(n) Kursleiter/In durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer(s) Kursleiters/In angekündigt wurde.
(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
(4) Wenn sich Änderungen bezüglich des/ der Kursleiter/In, von Ort oder Zeitpunkt sowie Ausfall einer Einheit ergeben, so informiert die VHS alle Teilnehmer/Innen umgehend darüber.
(5) In den gesetzlich festgelegten Ferienzeiten und an gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

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10. Hausordnung und Veranstaltungsorte
(1) Die VHS ist Mieter in den Gebäuden, in denen ihre Veranstaltungen durchgeführt werden. Die TN sind verpflichtet, die Hausordnung zu beachten und gegebenenfalls in den Gebäuden nicht zu rauchen sowie sorgsam mit Material, Medien und Inventar umzugehen.
(2) Veranstaltungsorte sind jeweils in den Programmheften angegeben und können in Abstimmung mit der VHS-Leitung besichtigt werden. Auf die Aushänge in den Unterrichtsgebäuden, insbesondere auf die eingerichteten und gekennzeichneten Nichtraucherzonen, ist zu achten. Zuständig für die Organisation ist die VHS-Geschäftsstelle.
(3) Das Alte Rathaus ist über einen rollstuhlgerechten Zugang sowie einen Aufzug zur 1. und 2. Etage für Behinderte zugänglich. Im Parterre befindet sich eine Behindertentoilette. Sollte ein Kurs in der Willi-Graf-Realschule stattfinden, benachrichtigen Sie bitte rechtzeitig die VHS-Geschäftsstelle, damit Ihr Kurs ins behindertengerechte Erdgeschoss verlegt werden kann.
Die Unterrichtsräume können in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereichsleiter vor Kursbeginn besichtigt werden.

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11. Rücktritt und Kündigung durch die VHS
(1) Die Mindestzahl der TN wird entweder in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben oder beläuft sich auf 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen dem TN hierdurch nicht.
(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die VHS unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die TN ohne Wert ist.
(3) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den KL, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem KL, gegenüber TN oder Beschäftigten der VHS,
- Diskriminierung von Personen wegen z.B. Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.,
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die VHS den TN auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen

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12. Kündigung und Widerruf durch den Teilnehmenden
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der TN die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der TN nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Beschwerdeweg ist durch das Beschwerdemanagement geregelt und wird mit Hilfe des Beschwerdeformulars dokumentiert.
(2) Der TN kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die VHS unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den TN wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Macht der TN von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von 40,-- € trägt der TN die Kosten der Rücksendung.

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13. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der KL oder der TN gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei nachgewiesenermaßen festgestellten Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluß gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der TN.

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14. Haftung
(1) Die VHS übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.
(2) TN und Mitarbeiter sind im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen gegen Unfallschäden versichert.

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15. Hinweis gem. § 10 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW
(1) Die Anmeldung kann nur bearbeitet werden, wenn Familienname, Vorname, Wohnort, Straße und Hausnummer sowie die Bankverbindung angegeben werden. Rechtsgrundlage für die Erhebung sind § 10 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes (DSG) Nordrhein-Westfalen und die Betriebssatzung des Stadtbetriebes Volkshochschule Euskirchen in Verbindung mit dem Weiterbildungsgesetz (WbG) NW. Die Angabe der Telefonnummern und e-Mail-Anschriften sind für die Benachrichtigung bei Veranstaltungsänderungen ggf. erforderlich und hilfreich. Bei der Online-Anmeldung sind sie zwingend. Die Beantwortung anderer Fragen ist freiwillig. Die v. g. Angaben werden bei der VHS in einer Datei gespeichert und sind ausschließlich für den verwaltungsinternen Gebrauch bestimmt. Eine Übermittlung der v. g. Daten an Dritte findet nicht statt.
(2) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. VHS und TN können dem jederzeit widersprechen.

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16. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.



Euskirchen, den 11. Januar 2010

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© 1997-2011 Stadt-VHS Euskirchen, aktualisiert am 10. August 2011