Das neue Einbürgerungsverfahren
Durch das im August 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ergeben sich auch einige Änderungen im Einbürgerungsrecht.
Erforderlich ist ab sofort der Nachweis von mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen auf dem Niveau der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Die Stadt-VHS Euskirchen ist Prüfungszentrum für dieses Zertifikat und bietet Kurse zur Vorbereitung an.
Seit dem 1. September 2008 ist außerdem ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest Pflicht. Dabei wird Grundwissen in den drei Bereichen "Politik in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" abgefragt. Aus einem Fragenkatalog von 310 Fragen werden für den Test jeweils 33 Fragen ausgewählt, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen.
Test und Vorbereitungskurse können an der Stadt-Volkshochschule im Alten Rathaus absolviert werden.
Nähere Informationen zur B1-Prüfung und dem Einbürgerungstest bei Vanessa Becker, Zimmer 112,
Tel. 02251 - 6507425 oder E-Mail: vbecker.vhs@euskirchen.de
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